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Formale Voraussetzungen
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengängen,
- die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes besitzen oder
- die nach § 8 BAfÖG förderungsberechtigt sind.
Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein.
Angerechnet werden können abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Ausfallzeiten
aufgrund chronischer Krankheit, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre
bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!). Die Altershöchstgrenze erhöht sich um den
entsprechenden Zeitraum.
Bewerbungszeitpunkt
- Studierende müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens vier Semester gemäß Regelstudienzeit studieren. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt.
- Bewerber, die durch die sdw noch nicht in einem Bachelorstudiengang gefördert worden sind, müssen sich um eine Förderung im Masterstudiengang noch vor Aufnahme des Studiengangs bewerben. Die Bewerbung sollte so geplant werden, dass die mögliche Teilnahme am Assessment-Center (im Mai oder November) am Anfang des ersten Semesters liegt. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung beim Vertrauensdozenten noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. die Zusage für den Master-Studiengang noch nicht vorliegt, können diese Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt des Assessment-Centers nachgereicht werden.
Promovierende bewerben sich zu Beginn ihres Dissertationsprojektes. Zwischen
möglicher Aufnahme in die sdw und geplantem Abschluß der Promotion müssen mindestens
18 Monate liegen.
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